Der Ausgangszustand
Rechnungen und Nachweise werden oft erst kurz vor der Steuererklärung zusammengesucht.
Investitionen lassen sich im Nachhinein nicht immer eindeutig einer Renovation oder einer Liegenschaft zuordnen.
Mandanten wissen Jahre später oft nicht mehr, wann investiert wurde und aus welchen Mitteln die Finanzierung erfolgte.
Garantien, Baupläne, Rechnungen, Fotos und Finanzierungsunterlagen sind oft verstreut — teils digital, teils im Ordner, teils im Keller.
RenovaTax schafft die strukturierte Datengrundlage, bevor jemand sie dringend braucht.
So entsteht der Datensatz
Vom Eigentümer selbst gepflegt, steuerlich und güterrechtlich eingeordnet, und nur mit seiner Einwilligung an Dritte weitergegeben.
Rechnungen, Pläne, Fotos, Garantien und Hypothekarunterlagen laufend selbst hochladen. Bestehende Ordner und umfangreiche Dokumentenbestände auf Wunsch über unseren Schweizer Digitalisierungspartner.
Dokumente, Investitionen, Renovationen, Finanzierung und Liegenschaftsangaben werden strukturiert zusammengeführt. Steuerliche Einordnungen, Restlebensdauern und Kostenbasen werden für die weitere Bearbeitung vorbereitet.
Die fachliche Beurteilung bleibt bei Ihnen — RenovaTax liefert die vorbereitete Grundlage, nicht das Ergebnis. Jede Position lässt sich ändern oder ausnehmen.
Jede Analyse wird versioniert abgelegt statt später neu erzeugt. Was für die Steuererklärung erfasst wurde, trägt Jahre danach den Verkauf, den Erbgang und die güterrechtliche Auseinandersetzung.
Arbeitsteilung
Jede Position einer Handwerkerrechnung erhält Betrag, einen Vorschlag zur Einordnung und eine kurze Begründung — auch wenn nur vier von zwölf wertvermehrend sind. Die Beurteilung nehmen Sie vor.
Ihr Mandant wählt einen ganzen Ordner aus, bis 500 Dateien je Durchgang. Daraus entstehen vorbereitete Einträge; wie treffsicher die Vorsortierung ausfällt, hängt von der Benennung der Dateien ab.
Für alle 26 Kantone sind Pauschalsatz, Übertragsfrist für Energiesparmassnahmen und Besonderheiten hinterlegt; folgt ein Kanton der Bundesregelung, steht das so da. Jede Position lässt sich ändern oder ausnehmen — massgebend bleiben die Steuerbehörde und Ihre Beurteilung.
Ein Schweizer Partner digitalisiert; das ist eine Partnerleistung, keine Fähigkeit der Plattform.
Renovationsdokumentation
Zu jeder Renovation legt Ihr Mandant ein Projekt an und lädt Fotos in drei Phasen: vorher, während der Arbeiten, nachher. Daraus entsteht ein Bericht mit Umfang der Arbeiten, Qualitätseinschätzung und steuerlicher Einordnung.
Belege desselben Projekts werden untereinander abgeglichen, damit die Einordnung nicht auseinanderläuft. Zum Ausdrucken gibt es Projektdossier, Belegauswertung nach Gewerk und Jahresbericht über die Investitionen eines Steuerjahres; kein Ausdruck kostet Guthaben.
Die Einordnung ist eine Entscheidungshilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung; massgebend bleibt die Behörde oder Ihre eigene Beurteilung.
Für eine Fachperson ist das eine Unterlage, die sie heute selbst rekonstruieren muss: welcher Teil einer Badsanierung gleichwertiger Ersatz und welcher Aufwertung war. Ob eine Investition eine Meldung an die Gebäudeversicherung auslöst und wie der Mehrwert versicherungstechnisch zu bewerten ist, beurteilt die Versicherung, nicht RenovaTax.
Diese Unterlagen gehen heute als Ausdruck von Ihrem Mandanten zu Ihnen.
Die Plattform
Verträge, Garantien, Pläne und Rechnungen liegen in einer Ablage mit 73 festen Ordnerpfaden über elf Hauptkategorien — bei jedem Mandanten identisch. Sie finden dieselbe Unterlage immer am selben Ort, unabhängig davon, wer sie abgelegt hat.
Mehr erfahrenAlle vier Bereiche sind in Betrieb. Wir zeigen sie Ihnen am laufenden System.
Acht Berufe, ein Datensatz
Ihr Verkäufer gibt Ihnen sein Liegenschaftsprofil selbst frei — befristet und widerrufbar.
Für Makler und Vermarktung
Beide grossen Inserateportale greifen auf denselben Datenbestand zu und halten im Immobiliengeschäft zusammen rund 70 bis 75 Prozent Marktanteil. Über den Kanal unterscheiden Sie sich kaum noch, über die Qualität der Objektunterlagen schon.
Quelle: cash.ch (AWP), 06.01.2026, abgerufen 04.08.2026
Was Ihr Verkäufer an wertvermehrenden Investitionen nicht belegen kann, erhöht seinen steuerbaren Gewinn beim Verkauf. Der Streit darüber landet auf Ihrem Tisch, nicht auf dem der Steuerbehörde.
Quelle: Steuerverwaltung Kanton Bern, abgerufen 04.08.2026 — «Grundsätzlich können nur Aufwendungen in Abzug gebracht werden, welche Sie belegen können.»
Ihr Verkäufer erinnert sich an die neue Heizung, findet aber die Rechnung nicht.
Ihr Verkäufer gibt Ihnen sein Liegenschaftsprofil als Nur-Lese-Zugang frei: befristet, jederzeit abschaltbar, mit Aufrufzähler und erneuerbarem Zugangsschlüssel. Von vier vorgesehenen Freigabeprofilen ist das Verkaufsdossier das einzige ausgelieferte.
Sie sehen das Profil der Liegenschaft: Eckdaten, dokumentierte Sanierungen mit Datum und Betrag, Grundbuchauszug, Pläne, Baubewilligung, Gebäudeversicherung und Bilder. Hypotheken und Steuerklassifizierungen werden für diesen Zugang gar nicht erst aus der Datenbank geladen.
Ihr Verkäufer führt seine Unterlagen laufend in einer festen Ablage mit 73 Ordnerpfaden in elf Hauptkategorien, serverseitig erzwungen. Sie erhalten daraus eine geordnete Auswahl statt eines Stapels loser Dateien.
Beim Verkauf geht das objektbezogene Dossier über einen E-Mail-gebundenen Zugang an den Käufer über: Stammdaten, Bauteile, Renovationsprojekte samt Bildern, objektgebundene Dokumente. Rückstellungen und Finanzierung des Verkäufers bleiben bei ihm; die Ordnerauswahl arbeitet mit der Vorgabe Verweigern.
Es gibt kein Maklerkonto: Sie arbeiten über den Zugang des jeweiligen Eigentümers, nicht über eine eigene Objektverwaltung.
Eine Einbettung in ein Inserateportal besteht nicht.
Die Übergabe an den Käufer ist eine Kopie mit anschliessendem Schreibschutz beim Verkäufer, kein gemeinsamer Schreibzugriff.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Wem gehören die Daten, und wer entscheidet über die Freigabe?
Dem Eigentümer. Er erstellt den Zugang, er schaltet ihn ab. RenovaTax gibt ohne seine Freigabe nichts an Dritte weiter. Die Daten sind selbstdeklariert und weder geprüft noch testiert.
Wie lange ist ein freigegebener Zugang gültig, und wie widerruft ihn Ihr Verkäufer?
Im Werkzeug wählt er 7, 30 oder 90 Tage; die Schnittstelle erlaubt 1 bis 365 Tage mit Vorgabe 30. Er kann den Zugang jederzeit deaktivieren, den Schlüssel erneuern oder ihn löschen und sieht, wie oft das Profil aufgerufen wurde. In der Datenbank liegt ausschliesslich eine Prüfsumme des Schlüssels, nie der Schlüssel selbst.
Ist das eine Bewertung der Liegenschaft?
Nein. RenovaTax liefert kein Verkehrswertgutachten und keine Schätzung, auf die Sie sich stützen können. Dokumentiert wird, was investiert wurde. Die im Profil angezeigte Wertspanne stammt aus einem einfachen Näherungsmodell. Der Verkehrswert bleibt Ihre Beurteilung.
Konkurrieren Sie mit den Inserateportalen?
Nein. Wir liefern das Dossier hinter dem Inserat, nicht das Inserat.
Was kostet das für mein Büro?
Für Geschäftskunden gibt es heute kein Preisverzeichnis. Den Umfang vereinbaren wir im Gespräch. Die Abonnementspreise für Eigentümer stehen offen auf unserer Preisseite.
15 Minuten am Bildschirm, an einem echten Objekt.
Ihr Mandant erfasst laufend und kantonal vorklassifiziert — Sie prüfen nur.
Für Treuhandbüros
Rund 4’300 Mitglieder mit zusammen 8’100 Mitarbeitenden, im Schnitt sechs Personen je Betrieb. In der Frühjahrsspitze bleibt für ein Immobilienmandat keine Zeit, ein Jahr Belege zu ordnen.
Quelle: TREUHAND|SUISSE, abgerufen 04.08.2026
Ihr Mandant fragt Sie, wo welcher Beleg liegt. Sie führen faktisch ein Archiv, das ihm gehört.
Ab dem 1. Januar 2029 entfällt für Selbstbewohner der Unterhaltsabzug. Die Belegrelevanz verschiebt sich vom Jahresabzug auf die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf — Jahrzehnte später. Welche Belege dann noch auffindbar sind, entscheidet sich heute.
Quelle: efd.admin.ch, Medienmitteilung zum Bundesratsentscheid vom 01.04.2026, abgerufen 04.08.2026
Jeder Beleg wird nach den Regeln des Kantons Ihres Mandanten vorklassifiziert: werterhaltend, wertvermehrend oder Energiesparmassnahme. Für alle 26 Kantone ist hinterlegt, welcher Pauschalabzug gilt und welche kantonalen Besonderheiten zu beachten sind; wo das kantonale Recht der Bundesregelung folgt, sagen wir das. Güterstand, Nutzung und Finanzierung der Liegenschaft fliessen automatisch in jede Analyse ein.
Papierakten übernehmen wir als Erstaufnahme mit einem Schweizer Digitalisierungspartner: bis 500 Dateien je Stapel, erster Durchgang automatisch, nur Treffer unter der Konfidenzschwelle kommen zur Prüfung. Abgelegt wird in 73 serverseitig erzwungenen Ordnerpfaden über elf Hauptkategorien — bei jedem Mandanten identisch.
Für den Verkauf werden die Anlagekosten jederzeit aus den erfassten wertvermehrenden Positionen berechnet, mit Datum, Betrag und Lieferant je Position. Kaufpreis und Nebenkosten gibt Ihr Mandant selbst ein; ohne Eingabe rechnet das Werkzeug mit einer sichtbar gekennzeichneten Pauschale.
Ihr Mandant lädt Belegauswertung, Jahresbericht und Excel-Tabelle ohne Zusatzkosten herunter und gibt sie Ihnen weiter; jede Analyse wird versioniert abgelegt und nie neu erzeugt. Ein Briefkopf mit Logo, Firma, Adresse und Website ist hinterlegbar — er hängt am Plan Max des jeweiligen Eigentümers, nicht an einem Treuhandkonto.
Es gibt keinen Treuhandzugang: Sie arbeiten über den Zugang des jeweiligen Mandanten oder über den Bericht, den er Ihnen gibt.
Das Freigabeprofil «Steuerdossier» ist im Umfang festgelegt, aber nicht ausgeliefert.
Der Bericht mit eigenem Briefkopf ist ein Briefkopf und keine eigene Plattform.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Kann ich mehrere Mandate in einem Zugang führen?
Nein. Das Datenmodell kennt heute ausschliesslich den einzelnen Eigentümer. Sie arbeiten über den Zugang des jeweiligen Mandanten. Mehrere Liegenschaften lassen sich nur innerhalb eines Eigentümerkontos führen, im Plan Max bis zu sechs.
Wie kommen die Daten zu mir?
Über Ihren Mandanten. Er lädt Belegauswertung, Jahresbericht und Excel-Tabelle ohne Zusatzkosten herunter und gibt sie Ihnen weiter. Einen eigenen Beraterzugang gibt es heute nicht.
Wie verlässlich ist die Vorklassifikation?
Sie ist eine Vorbereitung, keine Veranlagung. Betrag, Datum, Lieferant und Positionsstruktur werden typgeprüft, bevor etwas gespeichert wird, und jede Analyse wird versioniert abgelegt statt später neu erzeugt. Massgebend bleiben die kantonale Steuerbehörde und Ihre eigene fachliche Beurteilung.
Was kostet die Erstaufnahme von Papierakten?
Ihr Mandant zahlt ab CHF 290 für eine Liegenschaft und einen Ordner bis rund 150 Seiten, inklusive einem Jahr Pro-Abonnement; jeder weitere Ordner kostet CHF 40. Bereits digitale Unterlagen sind ohne Digitalisierungskosten enthalten. Für den Partnerkanal gibt es heute kein Preisverzeichnis.
Was passiert mit den Daten, wenn das Mandat endet?
Sie gehören dem Mandanten. Er entzieht die Freigabe oder löscht sein Konto selbst, und Sie sehen nichts mehr. Ohne seine Einwilligung geben wir nichts an Dritte weiter.
15 Minuten am Bildschirm, an einem echten Mandat.
Anlagekosten für die Grundstückgewinnsteuer, belegweise dokumentiert, Jahrzehnte vor dem Verkauf.
Für Steuerberatung
Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wurde am 28. September 2025 mit 57,7 Prozent Ja angenommen. Am 1. April 2026 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2029 festgelegt.
Quelle: efd.admin.ch, Wohneigentumsbesteuerung; srf.ch, 01.04.2026. Beide abgerufen 04.08.2026
Ab 2029 entfällt der Unterhaltskostenabzug für selbstbewohntes Eigentum. Die Belegrelevanz verschiebt sich auf die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf — Jahrzehnte später. Welche Belege dann noch auffindbar sind, entscheidet sich heute.
Quelle: efd.admin.ch, Medienmitteilung zum Bundesratsentscheid vom 01.04.2026, abgerufen 04.08.2026
Vor jeder Immobiliendeklaration sortieren und klassieren Sie Unterlagen, die Ihr Mandant über ein Jahr zusammengetragen hat, bevor die fachliche Arbeit beginnt.
Jeder Beleg wird nach den Regeln des jeweiligen Kantons eingeordnet: werterhaltend, wertvermehrend, Energiesparmassnahme oder zu prüfen. Alle 26 Kantone sind mit Pauschalsatz und Besonderheiten hinterlegt; der dreijährige Übertrag für Energiesparmassnahmen folgt dem Bundesrecht und gilt einheitlich.
Die Anlagekosten für die Grundstückgewinnsteuer werden jederzeit aus den erfassten wertvermehrenden Positionen berechnet, mit Datum, Betrag und Lieferant je Position.
Je Steuerjahr entsteht daraus ein Jahresbericht, aufgeschlüsselt nach werterhaltend, Energiespar und wertvermehrend. Ihr Mandant gibt ihn Ihnen als PDF oder Excel weiter; die Ausgabe kostet ihn keine Analyse.
Beleg, Einzelpositionen und Analyseergebnis bleiben je Steuerjahr und Liegenschaft gespeichert, nicht nur für die laufende Deklaration.
Der Rechner für die Grundstückgewinnsteuer hat eigene progressive Staffeln für sieben Kantone; die übrigen neunzehn laufen über eine Näherung mit sichtbarem Hinweis am Ergebnis.
Einen Beraterzugang gibt es nicht — Sie arbeiten über den Zugang Ihres Mandanten oder über den Bericht, den er Ihnen gibt.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Für welche sieben Kantone gibt es eigene Staffeln?
Aargau, Zürich, Bern, Genf, Waadt, Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Klassifikation werterhaltend gegen wertvermehrend ist davon unabhängig und für alle 26 Kantone hinterlegt.
Ersetzt die Klassifikation meine fachliche Beurteilung?
Nein. Sie ist eine Vorbereitung, keine Veranlagung. Die Daten sind von Ihrem Mandanten selbst erfasst und weder geprüft noch testiert. Massgebend bleiben die kantonale Steuerbehörde und Ihre eigene Beurteilung.
Wie belegt Ihr Mandant die Anlagekosten Jahrzehnte später?
Über den Beleg selbst, mit Datum, Betrag, Gewerk und Bauteil, dauerhaft abgelegt und versioniert gespeichert.
Wie werden Sonderfälle behandelt, die kein Liegenschaftsunterhalt sind?
Behinderungsbedingte Umbauten nach Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG und Arbeitszimmerkosten nach Art. 26 DBG werden nicht als Unterhalt verbucht. Sie werden als «prüfen» markiert, mit Hinweis auf die zutreffende Rechtsgrundlage. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Was kostet das für mich als Kanzlei?
Für Geschäftskunden gibt es heute kein Preisverzeichnis. Wir vereinbaren den Umfang im Gespräch.
15 Minuten am Bildschirm, an einem echten Objekt.
Bauteil-Lebensdauern nach SIA 469, von Ihrer Bauherrschaft nach der Abnahme weitergeführt.
Für Architektur und Planung
SIA 469 verlangt Bauwerksakten über den gesamten Lebenszyklus, und die KBOB hat den Umgang mit der Norm 2025 in einer eigenen Empfehlung bekräftigt. Nach der Abnahme führt die Akte niemand weiter.
Quelle: kbob.admin.ch, KBOB-Empfehlung zu SIA 469 (2025), abgerufen 04.08.2026
2024 flossen CHF 26 Milliarden in Umbau und CHF 6 Milliarden in Unterhalt, gegenüber CHF 36 Milliarden Neubau. Die Arbeit verlagert sich in den Bestand — dort ist die Aktenlage am dünnsten.
Quelle: bauenschweiz.ch, Kennzahlen der Schweizer Bauwirtschaft, abgerufen 04.08.2026
Rund 1,5 Millionen Gebäude gelten als sanierungsbedürftig, das Durchschnittsalter liegt bei 45 Jahren, die Sanierungsrate bei rund einem Prozent im Jahr. Der Bauherr entscheidet ohne belegte Investitions- und Zustandshistorie.
Quelle: raiffeisen.ch, «Wie hoch ist der Sanierungsbedarf in der Schweiz?», abgerufen 04.08.2026
Beim Anlegen einer Liegenschaft entstehen automatisch Bauteile mit Lebensdauer und Kostenbasis nach SIA 469: dreizehn beim Einfamilienhaus, acht beim Stockwerkeigentum. Die Kostenbasis skaliert mit dem Ausbaustandard (0,80 / 1,00 / 1,30).
Aussenanlagen und Nebenbauten legt Ihre Bauherrschaft bei Bedarf selbst an; für sechzehn davon sind Lebensdauern hinterlegt, insgesamt stehen 32 Kategorien zur Verfügung.
Der Zukunftsplaner führt Ersatzzeitpunkte, Wartungsintervalle und Szenarien über den Horizont fort. Der Rückstellungsbetrag wird deterministisch gerechnet, ohne KI: Ersatzkosten geteilt durch Restjahre, überfällige Positionen getrennt ausgewiesen.
Die Akte hat eine feste Ordnung: 73 Ordnerpfade in elf Hauptkategorien, einschliesslich Pläne, Baubewilligungen und Lebenszyklen. Baubeschriebe, Baupläne und Energieausweise werden per Dokumentanalyse zu Bauteiljahren ausgelesen, jedes Ergebnis versioniert gespeichert.
Sie erhalten die Akte von Ihrer Bauherrschaft als Liegenschaftsbericht: Komponente, Kategorie, Einbaujahr, Lebensdauer, Zustand, Erneuerungsjahr, Ersatzwert und empfohlene Jahresrückstellung. Der Bericht ist eine Druckvorlage und kostet keine Analyse.
Es gibt keinen Zugang für ein Planungsbüro: kein Projektkonto über mehrere Objekte, keine Anbindung an CAD- oder Planungsprogramme.
Sie erhalten die Akte ausschliesslich von Ihrer Bauherrschaft, als Druckvorlage oder an ihrem Bildschirm; der einzige ausgelieferte Freigabezugang ist das Verkaufsdossier und führt weder Bauteile noch Lebensdauern noch Rückstellungen.
Die Lebensdauern sind Pauschalwerte ab Einbaujahr und ersetzen kein Gutachten.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Woher stammen die Lebensdauern, und was sind sie wert?
Es sind Richtwerte nach SIA 469 beziehungsweise der Schweizer Lebensdauertabelle, hinterlegt mit einer Kostenbasis je Bauteil und einem Faktor für den Ausbaustandard. Gerechnet wird ab Einbaujahr, nicht ab Zustand. Das ist eine Pauschale, kein Gutachten und keine Begehung.
Wie komme ich als Planerin an die Daten?
Über Ihre Bauherrschaft: Sie erhalten den Liegenschaftsbericht als Druckvorlage, oder Ihre Bauherrschaft zeigt Ihnen das Konto am Bildschirm. Einen eigenen Zugang für Planungsbüros gibt es heute nicht.
Kann ich Bauteile ergänzen?
Ja, über 32 Kategorien einschliesslich Aussenanlagen und Nebenbauten. Automatisch erzeugt werden nur die Pflicht-Bauteile.
Wer pflegt die Akte nach der Abnahme?
Ihre Bauherrschaft, in ihrem eigenen Konto. Das ist genau der Punkt, an dem Bauwerksakten sonst enden. Die Pflege hängt nicht an Ihrer Zeit, sondern am eigenen Interesse Ihrer Bauherrschaft an Steuerabzug, Rückstellung und Verkaufsdossier.
Sind Rückstellung und Zeitstrahl eine KI-Ausgabe?
Nein. Ersatzzeitpunkte und Rückstellungen werden gerechnet: Ersatzkosten geteilt durch Restjahre, überfällige Positionen separat. KI setzen wir beim Auslesen von Dokumenten und bei der schriftlich formulierten Planungsempfehlung ein, und das ist auf der Ausgabe vermerkt.
15 Minuten am Bildschirm, an einem echten Objekt.
Was nach der Vergabe investiert wird — belegt und freigegeben.
Für Banken und Finanzinstitute
Die revidierte Eigenmittelverordnung hat die Frist zur Beibehaltung des ursprünglichen Belehnungswerts von zwei auf fünf Jahre verlängert. Was in diesen fünf Jahren am Objekt investiert oder unterlassen wurde, erfahren Sie in der Regel nicht.
Quelle: hub.hslu.ch, Immobilienblog, 24.02.2025, abgerufen 04.08.2026. ERV in Kraft seit 01.01.2025
Rund 1,5 Millionen Gebäude gelten als sanierungsbedürftig, das Durchschnittsalter liegt bei 45 Jahren, die Sanierungsrate bei rund einem Prozent im Jahr. Dieser Sanierungsstau sitzt im Bestand, nicht im Neubau.
Quelle: raiffeisen.ch, abgerufen 04.08.2026
Der bauliche Zustand der finanzierten Objekte ist in den Kreditsystemen kaum abgebildet.
RenovaTax liefert keine Bewertung und kein Schätzungsgutachten. Die Daten werden vom Eigentümer selbst erfasst und sind weder geprüft noch testiert. Sie ersetzen keine bankinterne oder externe Bewertung und sind keine aufsichtsrechtlich verwertbare Bewertungsgrundlage. Die im Verkaufsdossier angezeigte Wertspanne stammt aus einem einfachen Näherungsmodell und ist kein Verkehrswertgutachten.
Eine laufende, vom Kreditnehmer gepflegte Substanz- und Investitionshistorie, die Sie Ihren Kunden als Serviceleistung im Bestand anbieten können. Jede Investition ist nach den Regeln des jeweiligen Kantons als werterhaltend oder wertvermehrend eingeordnet.
Hypothekarverträge werden strukturiert erfasst: Tranchenart, Betrag, Zinssatz, Bank, Start und Ablauf. Ihr Kunde pflegt seine Finanzierung selbst.
Ein Investitionszeitstrahl über zwanzig Jahre, gerechnet aus Einbaujahr und erwarteter Lebensdauer, ohne KI-Aufruf. Die Rückstellung ergibt sich deterministisch aus Ersatzkosten geteilt durch Restjahre.
Für eine Bank gibt es heute keinen ausgelieferten Weg, Daten zu beziehen.
Das Freigabeprofil, das Finanzierungsdaten offenlegt, ist im Umfang festgelegt, aber nicht gebaut.
Was besteht, ist die Mechanik der einwilligungsbasierten Freigabe — befristet, abschaltbar, mit Aufrufzähler — heute ausschliesslich für das Verkaufsdossier. Möglich ist ein bezahltes Pilotprojekt mit manueller Ausleitung, kein laufender Bezug.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Ist das eine Bewertung des Objekts?
Nein. Siehe den Pflichtsatz oben. Wir dokumentieren, was investiert wurde. Was daraus für einen Belehnungswert folgt, beurteilen Sie.
Sind die Daten geprüft?
Nein. Sie sind von Ihrem Kunden selbst deklariert und mit Beleg hinterlegt, aber nicht verifiziert. Es gibt keinen Prüfpfad, kein Vier-Augen-Prinzip und keine Schätzerqualifikation.
Wie kämen wir an die Daten?
Ausschliesslich mit Einwilligung des jeweiligen Eigentümers, einzeln und befristet. Für eine Bank bedeutet das heute manuelle Ausleitung in einem vereinbarten Pilotprojekt.
Gibt es eine Anbindung an unsere Systeme?
Es bestehen drei Endpunkte mit einem Schlüssel je Konto, der nur als Prüfsumme gespeichert wird, bei einer Drosselung von zehn Anfragen pro Minute. Es gibt keine abgestuften Berechtigungsbereiche, kein Mengenmodell und keine öffentliche Dokumentation. Partnervertrag und Dokumentation sind in Vorbereitung.
Haben Sie ein Sicherheits-Audit?
Nein. Eine externe Sicherheitsprüfung ist geplant und Teil der laufenden Finanzierungsrunde. Bis sie vorliegt, behaupten wir kein Prüfergebnis.
15 Minuten am Bildschirm: heutiger Stand, offene Lücken, möglicher Pilot.
Ihre Versicherungsnehmer erkennen selbst, wann eine Investition eine Meldung auslösen könnte.
Für Gebäudeversicherungen
Nicht gemeldete wertvermehrende Investitionen führen zur Unterversicherung — im schlimmsten Fall besteht im Schadenfall kein Schutz für den nicht gemeldeten Teil.
Quelle: die-agv.ch, FAQ Gebäudeversicherung, abgerufen 04.08.2026
Als wertvermehrend gilt bei der Aargauischen Gebäudeversicherung eine Investition über CHF 40’000 beim Einfamilienhaus und über CHF 100’000 beim Mehrfamilienhaus. Ihre Versicherungsnehmer rechnen einzelne Rechnungen über mehrere Jahre selten zu dieser Schwelle zusammen.
Quelle: die-agv.ch, FAQ Gebäudeversicherung, abgerufen 04.08.2026
Die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen versichern 2,3 Millionen Gebäude mit rund CHF 3’100 Milliarden Versicherungskapital, rund 85 Prozent des Gebäudebestands. Was zwischen zwei Schätzungen am einzelnen Gebäude investiert wurde, wird beim Eigentümer nirgends systematisch geführt.
Quelle: vkg.ch, «Erfolgsrezept KGV», abgerufen 04.08.2026
RenovaTax dokumentiert Investitionen belegweise mit Datum, Betrag, Gewerk und Bauteil. Daraus erkennt der Eigentümer, wann eine Investition eine Meldung an die Gebäudeversicherung auslösen könnte — die versicherungstechnische Bewertung des Mehrwerts nimmt die Versicherung vor, nicht RenovaTax.
Jede Investition wird belegweise erfasst und nach den Regeln des jeweiligen Kantons als werterhaltend oder wertvermehrend eingeordnet. Diese Einordnung ist steuerrechtlich kalibriert; die versicherungstechnische Beurteilung nimmt Ihr Haus vor.
Lädt Ihr Versicherungsnehmer seine Gebäudeversicherungspolice hoch, werden Anbieter, Policennummer, Versicherungswert, Jahresprämie und Ablaufdatum ausgelesen und mit Herkunftsnachweis auf die Liegenschaft übernommen. Der Versicherungswert steht damit neben der belegten Investitionshistorie derselben Liegenschaft.
Der Fristenmonitor führt Bauteile nach SIA 469 mit Lebensdauer und Kostenbasis — dreizehn beim Einfamilienhaus, acht beim Stockwerkeigentum — und rechnet die jährliche Rückstellung deterministisch, ohne KI. Überfällige Positionen werden getrennt ausgewiesen.
Sie erhalten Daten ausschliesslich über einen vom Eigentümer einzeln freigegebenen Zugang: mit Ablaufdatum, jederzeit widerrufbar, mit Aufrufzähler. Der Zugangsschlüssel liegt bei uns nur als Prüfsumme.
Es gibt keine laufende Schnittstelle zu Ihrem Bestandssystem und kein versicherungsspezifisches Freigabeprofil.
Der erfasste Versicherungswert wird gespeichert, aber nirgends automatisch den dokumentierten Investitionen gegenübergestellt.
Möglich ist heute ein bezahltes Pilotprojekt über eine definierte Objektzahl mit manueller Ausleitung.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Ist die steuerliche Wertvermehrung dasselbe wie ein Meldeauslöser bei uns?
Nein. Unsere Klassifikation ist steuerrechtlich kalibriert und bereitet zur Prüfung vor, was steuerlich relevant sein kann; beurteilt wird das von der Fachperson und der Steuerbehörde. Der versicherungstechnische Mehrwert folgt der Veränderung des Neuwerts und damit einer anderen Logik. Was RenovaTax liefert, ist die belegte Investition; ob sie eine Meldung auslöst, beurteilen Sie.
Wie verlässlich sind diese Daten?
Sie sind vom Eigentümer selbst erfasst und mit Beleg hinterlegt, aber weder geprüft noch testiert. Sie ersetzen keine Schätzung und keine Begehung.
Wie kommen wir an die Daten eines Versicherungsnehmers?
Nur mit seiner Einwilligung, einzeln und befristet. Ein versicherungsspezifisches Freigabeprofil gibt es heute nicht; ausgeliefert ist einzig das Verkaufsdossier. Für ein Pilotprojekt leiten wir die vereinbarten Objekte manuell aus, jeweils nach Freigabe durch den Eigentümer.
Gilt das auch in Kantonen ohne Monopolversicherung?
Ja. Dort legt der Eigentümer den Versicherungswert mit seinem Privatversicherer fest, und eine belegte Investitionshistorie ist umso nützlicher. Die Erfassung ist für alle 26 Kantone gleich, weil sie am Beleg ansetzt und nicht am Versicherungsmodell.
Bekommen wir oder ein Rückversicherer aggregierte Portfoliodaten?
Nein, und wir stellen das auch nicht in Aussicht. Unsere Geschäftsbedingungen räumen uns kein Aggregations-, Anonymisierungs- oder Weitergaberecht an Nutzerdaten ein. Jede Weitergabe läuft über die Einwilligung des einzelnen Eigentümers, Objekt für Objekt.
15 Minuten am Bildschirm, an einem echten Objekt.
Wer wie viel investiert hat, mit Beleg — vor Artikel 200 ZGB.
Für Anwaltschaft und Notariat
In einer Auswertung von 3’000 Erbfällen bei der Kundschaft eines Schweizer Finanzdienstleisters — Median CHF 1,4 Millionen — war in 84 Prozent eine Immobilie Teil des Nachlasses.
Quelle: srf.ch, 26.09.2025, abgerufen 04.08.2026
Die mittlere Ehedauer bei Scheidung liegt bei 15,8 Jahren. Nach fünfzehn Jahren ist die Rechnung von 2011 selten noch auffindbar.
Quelle: BFS über srf.ch, 19.06.2025, abgerufen 04.08.2026
Nach Artikel 200 Absatz 3 ZGB gilt alles Vermögen bis zum Beweis des Gegenteils als Errungenschaft. Was nicht belegt ist, wird geteilt — unabhängig davon, wer es bezahlt hat.
Quelle: Art. 200 Abs. 3 ZGB (SR 210)
Eine belegte Investitionshistorie Ihres Mandanten mit Datum, Betrag, einzelner Position und Begründung, erfasst beim Anfallen statt Jahre später rekonstruiert.
Werterhaltender Unterhalt und wertvermehrende Investition werden nach den Regeln des jeweiligen Kantons getrennt, für alle 26 Kantone hinterlegt. Die Klassifikation ist steuerrechtlich kalibriert; die güterrechtliche Würdigung bleibt bei Ihnen.
Papierakten übernehmen wir als Erstaufnahme mit einem Schweizer Digitalisierungspartner: bis 500 Dateien je Stapel, erster Durchgang automatisch, nur die Ausnahmen kommen zur Prüfung.
Es gibt keinen ausgelieferten Weg, ein Erbschafts- oder Güterrechts-Dossier an Sie freizugeben: Für beide Profile ist der Umfang festgelegt, die Ansicht ist nicht gebaut.
Die Dossier-Übergabe ist eine Kopie mit Schreibsperre und damit für ein laufendes Mandatsverhältnis ungeeignet.
Diese Kachel beschreibt eine Vorankündigung, kein Angebot.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Welchen Beweiswert haben diese Daten?
Ihr Mandant hat sie selbst erfasst und mit dem Beleg hinterlegt. Geprüft und testiert sind sie nicht. Es gibt keine kryptografische Sicherung; die Begriffe revisionssicher und digital signiert verwenden wir deshalb an keiner Stelle. Die Beweiswürdigung liegt beim Gericht.
Wie komme ich heute an die Unterlagen meines Mandanten?
Über ihn selbst. Er führt das Konto und gibt Ihnen die Auswertung als PDF- oder Excel-Ausgabe, ohne Zusatzkosten. Ein direkter Zugang für Sie besteht nicht.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. RenovaTax dokumentiert Investitionen und ordnet sie steuerrechtlich ein. Es gibt keine Rechts-, Steuer- oder Bewertungsberatung und keine güterrechtliche Berechnung. Die rechtliche Beurteilung bleibt vollständig bei Ihnen.
Kann ich für einen Mandanten ein Dossier aufbereiten lassen?
Als manuelle Dienstleistung ja. Sprechen Sie uns an.
Wann kann ich damit arbeiten?
Sobald die beiden Freigabeprofile gebaut und fachlich geprüft sind. Ein Termin ist nicht zugesagt. Wer auf der Warteliste steht, wird vorher angefragt und kann den Zuschnitt mitbestimmen.
Wir melden uns, sobald es lieferbar ist.
Ersatzzeitpunkte je Bauteil bei Ihrem Kunden dokumentiert, statt zufällig.
Für Bau- und Servicefirmen
Rund 1,5 Millionen Gebäude in der Schweiz gelten als sanierungsbedürftig, das Durchschnittsalter liegt bei rund 45 Jahren, und die Sanierungsrate erreicht nicht einmal ein Prozent im Jahr.
Quelle: raiffeisen.ch, «Wie hoch ist der Sanierungsbedarf in der Schweiz?», abgerufen 04.08.2026
2024 entfielen CHF 26 Milliarden auf Umbau und CHF 6 Milliarden auf Unterhalt. Wann ein einzelnes Bauteil fällig wird, ist bei Ihren Kunden aber nirgends festgehalten.
Quelle: bauenschweiz.ch, abgerufen 04.08.2026
Serviceaufträge kommen zufällig, meist erst nachdem etwas ausgefallen ist.
Im Konto Ihres Kunden läuft ein Wartungsplan über 18 Bauteilkategorien mit festen Intervallen, von der jährlichen Heizungswartung bis zur Dachinspektion alle fünf Jahre. Er unterscheidet, was Ihr Kunde selbst erledigt und wofür eine Fachfirma nötig ist.
Beim Anlegen einer Liegenschaft entstehen Bauteile mit Einbaujahr, erwarteter Lebensdauer und Kostenbasis: dreizehn beim Einfamilienhaus, acht beim Stockwerkeigentum. Daraus ergibt sich je Bauteil ein planbarer Ersatzzeitpunkt.
Zu jedem Gerät lassen sich Garantieablauf und tatsächliches Ersatzdatum festhalten, getrennt vom ursprünglichen Baujahr. Ein ersetztes Bauteil startet damit seine Frist neu.
Vorgesehen ist ein Eintrag als Fachfirma und eine Anfrage, die der Eigentümer aus seinem Wartungsplan heraus auslöst. Heute ist «Fachfirma» dort ausschliesslich ein Textetikett am Wartungseintrag, ohne Verbindung zu einem Unternehmen.
Ein Verzeichnis von Fachfirmen existiert im Code nicht, und es gibt keinen Weg, aus dem Wartungsplan eines Eigentümers eine Anfrage an Ihren Betrieb auszulösen.
Diese Kachel beschreibt eine Absicht, kein Angebot.
Die Grenzen, die für alle Branchen gelten, stehen unter «Was heute noch nicht geht».
Bekomme ich heute Anfragen über RenovaTax?
Nein. Es gibt kein Verzeichnis von Fachfirmen und keine Vermittlung von Aufträgen. Die Ersatz- und Wartungszeitpunkte liegen ausschliesslich im Konto des jeweiligen Eigentümers.
Sieht der Auftraggeber meine Firma in der Anwendung?
Heute nicht. Der Wartungsplan zeigt lediglich an, ob er eine Aufgabe selbst erledigen kann oder eine Fachfirma braucht. Ein Firmenname erscheint nirgends.
Was ist konkret geplant?
Ein Eintrag für Fachbetriebe und eine Auftragsanbahnung aus dem Zukunftsplaner heraus, ausgelöst vom Auftraggeber. Ein Liefertermin ist nicht zugesagt.
Vermitteln Sie Aufträge gegen Provision?
Heute nicht, weil es die Vermittlung nicht gibt. Das Erlösmodell ist offen und wird mit den Betrieben auf der Warteliste besprochen, bevor wir es festlegen.
Was habe ich davon, auf der Warteliste zu stehen?
Wir fragen die Betriebe auf der Warteliste vor der Öffnung an. Sie können mitbestimmen, welche Angaben ein Eintrag enthält und wie eine Anfrage bei Ihnen ankommt.
Wir melden uns, sobald es lieferbar ist.
Zwei Einwände, vorweg beantwortet
Den Zugang zu einem Sprachmodell hat heute jeder. Was es nicht von der Stange gibt, ist das Regelwerk.
Davor liegt das kalibrierte Kantonswerk aus der «Arbeitsteilung», die Sonderfälle der direkten Bundessteuer und eine Bauteilbibliothek nach SIA 469. Rückstellungen und Zeitstrahl werden gerechnet, nicht generiert — nachprüfbar statt plausibel.
Ein Nachmittag reicht für einen Entwurf. Ein Entwurf, der in einem Kanton falsch liegt, ist schlechter als keiner.
Ja. Ein Feld ohne Wettbewerb wäre ein Feld ohne Markt.
Eine Schätzung beantwortet, was ein Haus wert sein dürfte. Ein Beleg beantwortet, was investiert wurde und wer es nachweisen kann. Diese Frage stellt sich beim Verkauf, beim Erbgang, bei der Scheidung und bei der Veranlagung.
Die zweite Hälfte der Frage lautet: Wer trägt es ein? Die Analyse liest den Beleg aus und schlägt je Position eine Einordnung vor — werterhaltend, wertvermehrend oder energiesparend. Der Eigentümer prüft und korrigiert, statt zu erfassen.
Wir verdienen an der Software, nicht an der Vermittlung. Im Kapital der RenovaTax GmbH steht keine Bank, kein Versicherer, kein Vermittlungsdienst. Es gibt deshalb keine Empfehlung, an der wir mitverdienen, und keinen Kanal, über den wir Ihre Kundenbeziehung an einen Dritten weiterreichen.
Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine Frage der Beteiligungsverhältnisse — und sie lässt sich nicht nachträglich zukaufen. Wer von einer Branche finanziert wird, baut zuerst in ihrem Interesse.
Zusammenarbeit
Die Ausgestaltung richtet sich nach Ihrer Mandatsstruktur. Zwei Wege stehen heute offen, der dritte wird mit den ersten Partnern festgelegt.
Ihr Mandant hat sein eigenes Konto und erfasst laufend. Belegauswertung, Jahresbericht und Tabelle lädt er ohne Zusatzkosten herunter und gibt sie Ihnen weiter. Kein Aufwand auf Ihrer Seite, keine Software in Ihrem Haus.
Heute verfügbar
Papierakten eines Mandats werden von einem Schweizer Partner digitalisiert und aufbereitet, bevor die Zusammenarbeit beginnt. Für Eigentümer ab CHF 290 je Liegenschaft und Ordner bis rund 150 Seiten, jeder weitere Ordner CHF 40.
Heute verfügbar
Beraterzugang, Mandatsübersicht, Anbindung an Ihre bestehende Software: Das gibt es heute nicht. Wer als einer der Ersten mitarbeitet, bestimmt mit, was zuerst entsteht — und in welcher Reihenfolge.
Gegenstand des Gesprächs
Stand der Entwicklung
Wir arbeiten mit Fachleuten, die Zusagen prüfen. Diese Punkte kämen in jeder Prüfung — sie stehen darum hier und nicht in einer Fussnote.
Keine Mandantentrennung.
Das Datenmodell kennt den einzelnen Eigentümer, nicht die Kanzlei mit mehreren Mandaten. Rollen und Rechte gibt es nicht.
Kein Prüfprotokoll.
Wir zeichnen nicht auf, wer wann was gelesen hat. Darum sagen wir nirgends revisionssicher oder manipulationssicher.
Keine durchgeführte externe Sicherheitsprüfung.
Sie ist geplant. Ebenso fehlen Bearbeitungsverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzung, Übermittlungs-Folgenabschätzung und ein Anmeldeverfahren für Unternehmen.
Von vier Freigabeprofilen ist eines ausgeliefert: das Verkaufsdossier.
Für Steuern, Erbschaft und Güterrecht ist der Umfang festgelegt, die Ansicht nicht gebaut. Ausgeliefert werden Eckdaten, Belege und Projekte als Liste sowie vier Dokumentarten: Grundbuchauszug, Pläne, Baubewilligung, Gebäudeversicherung — nicht die Belegdateien, nicht der Renovationsbericht.
Alle verfügbaren Funktionen der Plattform zeigen wir Ihnen gerne in einer Demo.
Einordnung
Seit November 2025 besteht die Stiftung Gebäudepass Schweiz, getragen von Organisationen der Schweizer Bau-, Logistik- und Finanzwirtschaft. Ihr Pass erfasst verbaute Materialien und Produkte.
Wir halten das für die richtige Entwicklung: Das strukturierte Dossier einer Liegenschaft wird von institutioneller Seite gebraucht.
Unsere Ebene ist eine andere. Ein produktbezogener Pass entsteht dort, wo gebaut wird. Wir beginnen im Bestand und beim Eigentümer: was über Jahre investiert wurde, mit Beleg, mit Restlebensdauer je Bauteil und dem Betrag, der dafür jährlich zurückzustellen ist.
Beide Ebenen beschreiben dieselbe Liegenschaft und schliessen einander nicht aus.
Reifegrad: Vision. Zwischen RenovaTax und der Stiftung Gebäudepass Schweiz besteht heute keine Zusammenarbeit, keine Vereinbarung und keine technische Verbindung.
Gründerteam
RenovaTax entstand aus wiederkehrenden Fällen in der Nachlassplanung und bei Liegenschaftsübertragungen: fehlende Belege, unklare Investitionsgeschichten und Rekonstruktionen über Jahrzehnte. Heute suchen wir die ersten Partner aus Treuhand, Recht, Immobilien und Finanzberatung.

Selina Christen bringt über zehn Jahre Praxis in Nachlassplanung und Liegenschaftsübertragungen bei einem Schweizer Finanzdienstleister mit; zuvor Bezirksgericht Dietikon.

Lukas Christen ist Maschineningenieur und entwickelt seit über zehn Jahren Produkte — Industrieanlagen, Konsumgüter, digitale Dienste. Gestaltung und Prototypen entstehen in einer eigenen Werkstatt.
Fragen und Antworten
Von Ihrem Mandanten. Er erfasst Belege, Bauteile und Investitionen selbst; unsere Analyse ordnet sie nach den Regeln seines Kantons ein. Die Daten sind selbstdeklariert und weder geprüft noch testiert. RenovaTax gibt weder eine Bewertung noch eine Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung ab. Massgebend bleibt die zuständige Behörde beziehungsweise Ihre eigene fachliche Beurteilung.
Ihr Mandant gibt einen Zugang einzeln frei, mit Ablaufdatum zwischen einem und 365 Tagen, Vorgabe dreissig Tage. Er kann den Zugang jederzeit deaktivieren, den Schlüssel wechseln oder ihn löschen, und er sieht, wie oft er aufgerufen wurde. Der Schlüssel liegt bei uns ausschliesslich als Prüfsumme.
Gar nicht. Unser Datenmodell kennt heute den einzelnen Eigentümer. Wer mehrere Objekte betreut, arbeitet über getrennte Zugänge des jeweiligen Mandanten. Eine Mandantentrennung mit Rollen und Rechten ist ein Datenmodell-Projekt und heute nicht gebaut.
Nach Schweizer Datenschutzgesetz. Wir arbeiten mit Auftragsbearbeitern, die Daten auch ausserhalb der Schweiz und der EU bearbeiten, unter anderem in den Vereinigten Staaten. Die vollständige Aufstellung mit Zweck und Rechtsgrundlage steht in unserer Datenschutzerklärung. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung wurden von einer Schweizer Wirtschaftskanzlei überarbeitet.
Nein. RenovaTax liefert kein Verkehrswertgutachten und keine Schätzung, auf die Sie sich stützen können. Wir dokumentieren, was investiert wurde, mit Datum, Betrag, Gewerk und Bauteil. Im Verkaufsdossier wird zusätzlich eine Wertspanne angezeigt. Sie stammt aus einem einfachen Näherungsmodell auf Basis von Fläche, Objekttyp, Zustand, Ausbaustandard und Lage und ist ausdrücklich kein Verkehrswertgutachten. Was aus den Investitionen für einen Verkehrswert, einen Belehnungswert oder einen Versicherungswert folgt, beurteilen Sie.
Die Klassifikation werterhaltend gegen wertvermehrend ist für alle 26 Kantone hinterlegt, mit Pauschalsatz und den jeweiligen Besonderheiten; wo das kantonale Recht der Bundesregelung folgt, sagen wir das. Der Rechner für die Grundstückgewinnsteuer hat eigene progressive Staffeln für sieben Kantone; die übrigen neunzehn laufen über eine Näherung, und das steht sichtbar am Ergebnis.
Ja, mit drei Endpunkten und einem Schlüssel je Konto, der nur als Prüfsumme gespeichert wird, bei einer Drosselung von zehn Anfragen pro Minute. Es gibt heute keine abgestuften Berechtigungsbereiche, kein Mengenmodell und keine öffentliche Dokumentation. Partnervertrag und Dokumentation sind in Vorbereitung.
Für Geschäftskunden gibt es heute kein Preisverzeichnis. Wir vereinbaren den Umfang im Gespräch. Die Preise unserer Abonnements für Eigentümer stehen offen auf unserer Preisseite.
15 Minuten am Bildschirm: Wir führen Sie an einem echten Objekt durch die Plattform — von der Rechnung über die steuerliche Einordnung bis zum fertigen Dossier.
Oder direkt: +41 79 773 47 93 · info@renovatax.ch